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secova Fachbeitrag zum Thema betriebliche Führerscheinkontrolle

„Ihren Führerschein bitte….“ – diese Aufforderung hören Mitarbeiter von Unternehmen in den letzten Jahren häufiger.
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Das Betriebe regelmäßig die Gültigkeit der Führerscheine der Mitarbeiter kontrollieren sollten, ist vielen Unternehmen inzwischen bewusst. Insbesondere dadurch begründet, dass der Verlust des Versicherungsschutzes aber auch Haftungseintritt drohen könnte.
Doch auch die regelmäßige Kontrolle, welche Fahrzeuge ein Mitarbeiter/Fahrer führen darf, ist Teil der betrieblichen Prüfung.

Doch was gilt es zu beachten und vor allen Dingen, wie lässt sich dieses betrieblich organisieren?

Die gesetzliche Grundlage für die Pflicht zur Kontrolle der Führerscheine der Mitarbeiter ergibt sich aus §21 Abs. 1 Nr.2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Demnach macht sich der Halter, d.h. das Unternehmen bzw. dessen gesetzlicher Vertreter strafbar, wenn er anordnet oder zulässt, dass die Mitarbeiter Fahrzeuge ohne erforderliche bzw. gültige Erlaubnis führen. Dabei reicht Fahrlässigkeit bereits aus. Neben dem Verlust des Versicherungsschutzes können gar Freiheitsstrafen die Folge sein.

Kontrolle bedeutet Einsichtnahme – keine Fotokopie
Das Vorlegen einer Fotokopie gilt derzeit nicht als sicheres Merkmal einer Gültigkeit. Unternehmen sind daher gehalten, den Originalführerschein zu prüfen. Der Hintergrund ist einfach: Eine Fotokopie, die anstelle eines Originalführerscheins vorgelegt wird, kann zum Prüfzeitpunkt bereits lange ungültig oder eingezogen worden sein. Gleiches gilt für elektronisch, eingescannte Führerscheine.
Im Rahmen der Erstprüfung sollten übrigens ebenfalls eine Fotokopie/Scan des Originalführerscheins sowie eine Prüfung der Personenidentität und vorhandenen Führerscheinklassen erfolgen.

Und Datenschutz?
Da die Haftung beim Fahren ohne Führerschein in die Verantwortung des Halters übergeht und die Überprüfung der Daten eine Halterpflicht darstellt, verstößt das Kontrollieren und systematische Erfassen nicht gegen den Datenschutz. Auch wenn dabei persönliche Daten, wie z.B. das Geburtsdatum der Person ersichtlich werden. Die grundsätzliche Frage des Unternehmens an den Mitarbeiter nach der Fahrerlaubnis gilt weder als anstandswidrig, noch dessen Inhalt als besonders schützenswert im engeren Sinne. Nichts desto trotz unterliegen die Daten durchaus dem Datenschutzgesetz. Daher sollten nur befugte Personen Zugriff darauf erhalten. Üblicherweise wird dieses softwareseitig durch ein entsprechendes Berechtigungskonzept geregelt.
Sollten sich Mitarbeiter weigern, diese Daten zur Verfügung zu stellen wäre zunächst eine Unterweisung dieser Gesamtthematik angebracht. Führt auch dieses nicht zum Erfolg, ist der Unternehmer gut daran beraten die Berechtigung zur Führung eines Firmenwagens zu entziehen. Zumindest so lange, bis der gesetzliche Nachweis erbracht wurde.

Wie häufig sollte geprüft werden?
Verbindliche Vorgaben über die Häufigkeit der Führerscheinprüfung gibt es nicht. Die Juristen sind sich jedoch einig, das mindestens jährlich, wenn nicht gar zweimal pro Jahr eine Kontrolle erfolgen sollte. Ebenfalls einig ist man sich, dass eine Kontrolle vor jeder Fahrt kein gangbarer Weg ist. Insofern sollte insbesondere auf Korrektheit und Kontinuität geachtet werden. „Einmal prüfen und nie wieder“ wird einstimmig als nicht ausreichend angesehen.

Software als Organisationserleichterung?
Eine gute Software, wie z.B. das browserbasierte Dokumentationssystem sam* von secova, kann hier bereits eine sehr gute Hilfestellung bieten. sam* erinnert Vorgesetzte und Mitarbeiter automatisch an fällige Prüfungsintervalle und führt eine elektronische Rechtsbelehrung durch. Danach generiert es automatisch ein entsprechend zu unterschreibendes Zertifikat. All dieses kann wiederum elektronisch hinterlegt und somit dokumentiert werden. So entsteht eine hohe Sicherheit und nichts geht mehr unter. Eine Auswertung sorgt für den notwendigen Überblick. Aber auch andere technische Möglichkeiten sind denkbar, wie z.B. elektronische Scanner.

Gerade auch eine transparente Information/Schulung der Mitarbeiter über die in diesem Artikel dargestellten Hintergründe ist wichtig, um ein höheres Verständnis zu erzeugen. Auch dieser Part kann mit dem Unterweisungssystem sam* erfolgen.

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