Die neue Fassung der Arbeitsmedizinischen-Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) ist Anfang November 2013 in Kraft getreten.
Was ist neu?
Neben der Aktualisierung der Anlässe im Anhang der ArbMedVV 2013, sind diese Änderungen von Bedeutung:
- Beratung statt Untersuchung
Die Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine Präventionsmaßnahme.
Sie dient der Aufklärung und Beratung über gesundheitliche Risiken bei gefährdenden Tätigkeiten.
Ob eine körperliche Untersuchung stattfindet, entscheidet der/die Beschäftigte selbst. - Bezeichnungen
Aus diesem Grund haben sich auch die Bezeichnungen geändert. Aus der „arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung“ wird nun schlicht die „arbeitsmedizinische Vorsorge“. Ebenso gelten nun die Begriffe „Angebots-, Pflicht- und Wunschvorsorge„ - Eignung vs. Vorsorge
Die Eignungsuntersuchung sollte möglichst nicht mehr zusammen mit der Vorsorge stattfinden. Das soll für mehr Akzeptanz sorgen. - Schutz der persönlichen Daten
Dem Arbeitgeber wird zukünftig nur eine Vorsorgebescheinigung ausgehändigt. In dieser steht nur das Datum, der Anlass der Vorsorge und der nächste Termin.
Gesundheitliche Bedenken werden nicht mehr mitgeteilt, es sei denn der/die Beschäftigte stimmt dem zu.
….und was ist mit sam*?
Mit sam* sind Sie natürlich immer auf dem neuesten Stand.
So haben wir für Sie bereits das Arbmed-Modul und das sam*-Thema „Arbeitsmedizinische Vorsorge – Wozu eigentlich?“ angepasst.
Wenn Sie mehr dazu wissen möchten, sprechen Sie uns gerne an.